In vielen Autohäusern wird regelmäßig darüber diskutiert, welchen Preis für interne Werkstattleistungen gezahlt werden soll – etwa für eine Übergabeinspektion, eine Aufbereitung oder Umbauten an Neuwagen oder eine Instandsetzung an Gebrauchtwagen. Leider erleben wir dabei oft zwei Reaktionsmuster:
- „Das ist pauschal der Verrechnungssatz II -10%“
- „Der Vertrieb zahlt dafür nicht mehr als 65€, sonst könnten wir die Leistung auch fremd vergeben“
Beide Ansätze greifen zu kurz. Denn: Sie vernachlässigen die reale Kostenstruktur des Kundendienstes – und damit auch die Wirtschaftlichkeit des gesamten Betriebs. Eine nicht kalkulierte interne Verrechnung führt schnell zu folgenden Problemen:
- Der Vertrieb wird unnötig belastet – und senkt seinen Deckungsbeitrag.
- Der Kundendienst deckt nicht seine Kosten – und arbeitet unprofitabel.
- Investitionsentscheidungen basieren auf falschen Kostenannahmen.
Die Folge: Ein verzerrtes Bild in der Kostenstellenrechnung (BWA, DB-Analyse), mögliche interne Quersubventionierungen und eine ungenaue Steuerung des Gesamtbetriebs.
Der richtige Weg: Interne Verrechnungssätze über DB III ermitteln
Das betriebswirtschaftliche Controlling betrachtet interne Verrechnungssätze nicht willkürlich, sondern auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung (DB III) – also der Kostenarten, die direkt durch eine Stunde Werkstattleistung verursacht werden.
Genau dieser Wert muss regelmäßig – pro Betrieb individuell – berechnet werden.
Dabei zeigt sich:
💡 Die betriebswirtschaftlich saubere Untergrenze für den internen Verrechnungssatz liegt beim DB III pro Stunde.
Rechenbeispiel: Wie hoch muss der interne Verrechnungssatz sein?
Ein Autohaus möchte die Kosten einer Übergabeinspektion (1,0 Stunde) vom Kundendienst an den Neuwagenverkauf intern verrechnen. Entscheidend wird die Frage sein: Teilkosten- oder Vollkostenprinzip?
📊Grundlage: Kostenstruktur der Kostenstelle Kundendienst
| Kostenart |
Betrag pro Jahr (EUR) |
Anteil pro Stunde (bei 17.515 Std.) |
| Nachlässe |
–39.595 € |
–2,26 € |
| Interne Verrechnung |
–82.542 € |
–4,71 € |
| Verrechnete AK (VAK) |
–616.050 € |
–35,19 € |
| Boni, sonst. Erlöse |
+23.675 € |
+1,35 € |
| Einzelkosten |
–12.726 € |
–0,73 € |
| Personalkosten |
–860.559 € |
–49,13 € |
| Direkte Betriebskosten |
–148.181 € |
–8,46 € |
| Summe Teilkosten (DB III) |
–1.720.739 € |
–98,24 € |
| Indirekte Kosten (z. B. Strom) |
–134.858 € |
–7,70 € |
| Zinsen |
–4.890 € |
–0,28 € |
| Verwaltungskosten |
0 € |
0 € |
| Summe Vollkosten |
–1.860.487 € |
–106,22 € |
🧾Interpretation:
- Teilkostenansatz (DB III):
👉 Der interne Verrechnungssatz sollte mindestens 98,24 €/h betragen, um
die direkt verursachten Kosten des Kundendienstes zu decken.
➤ Dies ist die betriebswirtschaftlich fundierte Preisuntergrenze.
- Vollkostenansatz (Operatives Ergebnis):
👉 Berücksichtigt das Unternehmen zusätzlich Gemeinkosten, sollte der
Verrechnungssatz bei 106,22 €/h liegen.
➤ Dies entspricht einem vollständigen Kostendeckungspunkt inklusive
aller Gemeinkostenanteile.
Fazit:
Wer interne Leistungen sauber kalkuliert, verhindert Querfinanzierungen, erkennt Schwachstellen im Kundendienst frühzeitig und schafft eine verlässliche Basis für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit – für Verkauf und Service gleichermaßen.
Die wichtigste Kennzahl dafür: der DB III pro Stunde.
Mit dem bekumoo-Controllingtool lässt sich diese Kennzahl auf Knopfdruck ermitteln – pro Betrieb, Standort und Kostenstelle. Und wer mag, vergleicht sich sogar mit anderen Autohäusern im Benchmark.
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Thomas Kurrelmeyer ist Gründer und Geschäftsführer der bekumoo Software GmbH. Sein Antrieb: Komplexe Zahlen so aufzubereiten, dass sie im Autohausalltag verständlich und nutzbar werden. Er kennt die Herausforderungen in Werkstätten und Serviceabteilungen genau und zeigt, wie Kennzahlen dabei helfen, den Betrieb erfolgreicher zu steuern.