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Wirtschaft & Kalkulation
Interne Verrechnungssätze - so gelingt die betriebswirtschaftlich korrekte Kalkulation
22.09.2025

Interne Verrechnungssätze - so gelingt die betriebswirtschaftlich korrekte Kalkulation

Viele Autohäuser verrechnen interne Werkstattleistungen pauschal – doch nur die Kalkulation über den DB III pro Stunde zeigt die tatsächlichen Kosten, verhindert Quersubventionierungen und schafft eine transparente Basis für wirtschaftliche Entscheidungen.

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Inhalt

In vielen Autohäusern wird regelmäßig darüber diskutiert, welchen Preis für interne Werkstattleistungen gezahlt werden soll – etwa für eine Übergabeinspektion, eine Aufbereitung oder Umbauten an Neuwagen oder eine Instandsetzung an Gebrauchtwagen. Leider erleben wir dabei oft zwei Reaktionsmuster:

  1. „Das ist pauschal der Verrechnungssatz II -10%“
  2. „Der Vertrieb zahlt dafür nicht mehr als 65€, sonst könnten wir die Leistung auch fremd vergeben“

Beide Ansätze greifen zu kurz. Denn: Sie vernachlässigen die reale Kostenstruktur des Kundendienstes – und damit auch die Wirtschaftlichkeit des gesamten Betriebs. Eine nicht kalkulierte interne Verrechnung führt schnell zu folgenden Problemen:

  1. Der Vertrieb wird unnötig belastet – und senkt seinen Deckungsbeitrag.
  2. Der Kundendienst deckt nicht seine Kosten – und arbeitet unprofitabel.
  3. Investitionsentscheidungen basieren auf falschen Kostenannahmen.

Die Folge: Ein verzerrtes Bild in der Kostenstellenrechnung (BWA, DB-Analyse), mögliche interne Quersubventionierungen und eine ungenaue Steuerung des Gesamtbetriebs.

Der richtige Weg: Interne Verrechnungssätze über DB III ermitteln

Das betriebswirtschaftliche Controlling betrachtet interne Verrechnungssätze nicht willkürlich, sondern auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung (DB III) – also der Kostenarten, die direkt durch eine Stunde Werkstattleistung verursacht werden.

Genau dieser Wert muss regelmäßig – pro Betrieb individuell – berechnet werden.

Dabei zeigt sich:

💡 Die betriebswirtschaftlich saubere Untergrenze für den internen Verrechnungssatz liegt beim DB III pro Stunde.

Rechenbeispiel: Wie hoch muss der interne Verrechnungssatz sein?

Ein Autohaus möchte die Kosten einer Übergabeinspektion (1,0 Stunde) vom Kundendienst an den Neuwagenverkauf intern verrechnen. Entscheidend wird die Frage sein: Teilkosten- oder Vollkostenprinzip?

📊Grundlage: Kostenstruktur der Kostenstelle Kundendienst

Kostenart Betrag pro Jahr (EUR) Anteil pro Stunde
(bei 17.515 Std.)
Nachlässe –39.595 € –2,26 €
Interne Verrechnung –82.542 € –4,71 €
Verrechnete AK (VAK) –616.050 € –35,19 €
Boni, sonst. Erlöse +23.675 € +1,35 €
Einzelkosten –12.726 € –0,73 €
Personalkosten –860.559 € –49,13 €
Direkte Betriebskosten –148.181 € –8,46 €
Summe Teilkosten (DB III) –1.720.739 € –98,24 €
Indirekte Kosten (z. B. Strom) –134.858 € –7,70 €
Zinsen –4.890 € –0,28 €
Verwaltungskosten 0 € 0 €
Summe Vollkosten –1.860.487 € –106,22 €

🧾Interpretation:

  1. Teilkostenansatz (DB III):

👉 Der interne Verrechnungssatz sollte mindestens 98,24 €/h betragen, um

     die direkt verursachten Kosten des Kundendienstes zu decken.

➤ Dies ist die betriebswirtschaftlich fundierte Preisuntergrenze.

  1. Vollkostenansatz (Operatives Ergebnis):

👉 Berücksichtigt das Unternehmen zusätzlich Gemeinkosten, sollte der

     Verrechnungssatz bei 106,22 €/h liegen.

➤ Dies entspricht einem vollständigen Kostendeckungspunkt inklusive

     aller Gemeinkostenanteile.

Fazit:

Wer interne Leistungen sauber kalkuliert, verhindert Querfinanzierungen, erkennt Schwachstellen im Kundendienst frühzeitig und schafft eine verlässliche Basis für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit – für Verkauf und Service gleichermaßen.

Die wichtigste Kennzahl dafür: der DB III pro Stunde.

Mit dem bekumoo-Controllingtool lässt sich diese Kennzahl auf Knopfdruck ermitteln – pro Betrieb, Standort und Kostenstelle. Und wer mag, vergleicht sich sogar mit anderen Autohäusern im Benchmark.

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